Im “Insuliner” – Heft Nr. 77, Dezember 2006, Seite 21, finde ich folgenden Artikel:
“Alle Insulinpumpenträger sind Terroristen! – ein Flughafen-Erleidensbericht
[...] Auch Menschen mit Insulinpumpen haben ein Recht, unbehelligt sogar eine Flugreise anzutreten. Oder?
2005 im September wollten wir von Toulouse in Frankreich nach München zurück fliegen. Alles verlief wie gewöhnlich problemlos. Bis wir zu der Kontrolle mit Durchleuchtung des Handgepäcks und der Fluggäste kamen.Normalerweise hätte man sich jetzt in den Warteraum setzen können, um sich bis zum Boarding-Aufruf in Ruhe einer Lektüre zu widmen. Weit gefehlt! Ich wurde sofort nach der Schleuse zur Seite gebeten und zeigte brav die Liste (zum Glück mehrsprachig!) mit Unterschrift meiner Ärztin, was ich alles an diabetesspezifischer Ausrüstung mit mir führen darf.
Da mein Schulfranzösisch nie über den Flughafen-Spezialwortschatz verfügte und überhaupt längst eingerostet ist, habe ich in Englisch zu erklären versucht, dass es wahrscheinlich piepst, wenn ich jetzt da durchgehe, weil ich – Deuten auf Pumpe in der Hand – “dieses Gerät” mit mir herumtrage. [...]
Ja – dann … – solle ich gar nicht durch dieses “Tor” gehen, sondern außen vorbei. Offenbar machte sich das Personal Sorgen, dass die Strahlung irgendwas zerstören könnte Das war ja noch rührend im Vergleich zu der weiteren Entwicklung!
Ich sollte dann trotzdem weiterhin am Rand – direkt beim Personal, wo auch keine Sitzgelegenheit war -, warten, bis noch
jemand vom Sicherheitsservice kommen würde, der inzwischen telefonisch bestellt worden war. Das dauerte jedoch über zehn Minuten, meine Geduld war verbraucht und ich betonte mehrfach, dass sie kein Recht hätten, mich zu diskriminieren. Was dann wie Bodyguards aus einer amerikanischen TV-Serie ankam, raubte mir den Atem sowie den Rest an Fassung: Drei bis an die Zähne mit Maschinenpistole u.a. bewaffnete, in Tarnkleidung gepackte Muskelmonster! Ich wurde auf Adresse, Flugnummer usw., was alles eifrig notiert wurde, verhört und durfte mich nach ca. weiteren zehn Minuten setzen und – welch’ Gnade! – weiterreisen.[...]”
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Hey, Moment mal, verstehe ich das richtig? Die Frau will in ein Flugzeug und wird von Sicherheitsbeamten, die ihr schreckliche Angst machen, gefilzt. Sie muss ganze zwanzig Minuten (hört, hört) warten bis es weitergeht und dass obwohl sie doch eine Unterschrift von Ihrer Ärztin hat, dass sie ihre Insulinpumpe bei sich führen darf!
Na klar, wenn ich nur eine Unterschrift habe, dann ist alles gut. Das die Flughafenmitarbeiter einfach nicht wussten, was eine Insulinpumpe ist, dass wäre wohl gar keine Möglichkeit?
Ob der Herr Atta am 11. September wohl auch eine Liste mit Unterschrift seines Barbiers hatte? Auf der stand bestimmt dass er für den Fall einer Notrasur immer ein Messer am Mann tragen darf. Vielleicht kann ich ja auch Polonium mit ins Handgepäck nehmen, wenn ich nur eine Unterschrift von Mr. Burns habe?
Wie dem auch sei, ich werde mir jetzt einen neuen Computer kaufen und damit meine Frau nicht meckert, dass ich so viel Kohle verprasse, hole ich mir vorher eine Unterschrift aus unserer IT-Abteilung. Ich schätze, dann wird das wohl klar gehen…
… guckt ruhig morgen noch mal vorbei, dann blogge ich, wie ich völlig zurecht einen Arsch voll von ihr bekommen habe .
Naja, weil herr Ata die Unterschrift nicht hatte bzw. nicht brauchte, deswegen haben wir ja jetzt den Salat. Diese Geschichte ist wirklich drehbuchreif.