Naja, diese Serienbriefantwort haben ja dann wohl alle erhalten, besonders gut gefällt mir der Schluß:
“Eine Zustimmung ist auch deshalb vertretbar, weil davon auszugehen ist, dass in absehbarer Zeit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts möglicherweise verfassungswidrige Bestandteile für unwirksam erklären wird.
Wie Sie erkennen können, habe ich in Abwägung vieler Bedenken entschieden.”
Meine Nachbarn halte ich übrigens für ziemliche Kackbratzen. Wenn nun Hooligans beim im klingeln würden, um sie an den Haaren auf die Straße zu zerren, weil sie Bock drauf haben ihnen das letzte bißchen Leben aus aus dem Balg zu prügeln, kann ich mich ja wohl gelassen mit einem Kissen unterm Arm ins Fenster lehnen und tatenlos zusehen. Denn in absehbarer Zeit wird das örtlich zuständige Amtsgericht darüber urteilen, ob das Spektakel vor meinen Augen möglicherweise strafrechtlich zu verfolgende Bestandteile enthielt.
Aber Pustekuchen. Von mir erwartet man in solch einer Situation Zivilcourage, von Ihnen, liebe Frau Lösekrug-Möller, erwarte ich nun gar nichts mehr.
Und um ehrlich zu sein: nein, ich kann hier nicht erkennen, dass Sie Ihre Entscheidung abgewägt haben, es sei denn, es geht hier um die Abwägung, als Nein-Stimmer womöglich bei der nächsten Wahl nicht mehr über die Liste in den Bundestag zu kommen.